Zinsgutschriften

Der Zinssatz für die Verzinsung der Sparkapitalien für das abgelaufene Geschäftsjahr wird jährlich vom Stiftungsrat aufgrund der finanziellen Lage festgelegt. Ebenfalls festgelegt wird der Zinssatz für die unterjährigen Zahlungen des laufenden Geschäftsjahrs.

Der Zins wird jeweils auf dem Stand der Konti Ende des Vorjahres berechnet und am Ende des Kalenderjahres gutgeschrieben.

Wird eine Austrittsleistung erbracht, ein Einkauf getätigt oder tritt ein Vorsorgefall ein, wird eine Kapitalleistung für die Finanzierung von Wohneigentum oder infolge Ehescheidung erbracht oder scheidet die versicherte Person während des Jahres aus der Pensionskasse aus, wird der Zins im betreffenden Jahr pro rata temporis berechnet.

Wie wird bei der Pensionskasse Bosch das überobligatorische Guthaben verzinst?

Die Pensionskasse Bosch ist eine umhüllende Pensionskasse. Sie unterscheidet bei der Verzinsung des Kapitals und auch bei der Berechnung der Leistungen nicht nach einem obligatorischen und überobligatorischen Teil, sondern verzinst das gesamte Kapital mit demselben Zinssatz. Ausnahmen bei einer eventuellen Unterdeckung bleiben vorbehalten.