Scheidung

Bei einer Ehescheidung wird grundsätzlich der während der Ehezeit angesparte Teil des Sparkapitals zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Dazu benötigt der Scheidungsrichter von jeder Pensionskasse die entsprechenden Angaben über die während der Ehe erworbenen Ansprüche.

Gestützt auf das dann ausgesprochene Urteil des Scheidungsgerichtes wird die verpflichtete Vorsorgeeinrichtung den entsprechenden Teil des Sparkapitals ausbuchen und an die Vorsorgeeinrichtung des geschiedenen Ehegatten überweisen.

Welche Auswirkung hat eine zu zahlende Scheidungsabfindung für meine Rente?

Bei der Pensionskasse Bosch Schweiz wird eine zu überweisende Scheidungsabfindung zuerst aus dem Sonder-Sparkapital entnommen, danach wird das Sparkapital und das BVG-Altersguthaben im Verhältnis zum Sparkapital gekürzt. Die Altersleistungen werden kleiner.

Was kann ich bei einer Scheidung tun, damit meine Rente nicht gekürzt wird?

Bis zum Betrag der überwiesenen Abfindung kann sich der Versicherte jederzeit wieder freiwillig einkaufen.

Mein getrennt lebender Ehepartner hat auch eine Pensionskasse. Bekomme ich nun auch die Hälfte dieser Pensionskasse?

Die Ansprüche der Pensionskassen beider Ehepartner werden einander gegenüber gestellt. Dann wird ein Ausgleich vorgenommen. Somit muss grundsätzlich nur die Pensionskasse, bei der mehr Sparkapital vorhanden ist, eine Überweisung vornehmen.

Was passiert mit der Scheidungsabfindung, die ich erhalte?

Erhält eine versicherte Person der Pensionskasse Bosch Schweiz eine Scheidungsabfindung wird diese wie eine eingebrachte Freizügigkeitsleistung behandelt und auf das individuelle Konto des Versicherten gebucht. Die Altersleistungen werden so erhöht.

Mein Anwalt benötigt betreffend meine Scheidung Unterlagen von der Pensionskasse. Wo bekomme ich diese?

Melden Sie sich bei uns. Wir werden die benötigen Unterlagen erstellen und  dem Anwalt zustellen.