Was ist zu tun, wenn...

wenn Sie neu in einem unserer PK angeschlossenen Unternehmen arbeiten?

Die Personalabteilung füllt die Eintrittsmeldung aus. Damit wir  den Neueintritt aufnehmen können, müssen folgende Angaben vorhanden sein:

  • die Arbeitgeberfirma
  • das Eintrittsdatum
  • der zu versichernde Jahreslohn
  • der Beschäftigungsgrad
  • die Personalnummer
  • Bestätigung zum Gesundheitszustand

Sie erhalten von der Personalabteilung das Formular „Eintritt in die Vorsorgeeinrichtung“ sowie einen Einzahlungsschein. Das Formular muss von Ihnen möglichst gleich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses ausgefüllt und unterschrieben der Pensionskasse abgegeben werden. Dies dient zur Kontrolle, dass sämtliche Freizügigkeitsleistungen auf das aktuelle Pensionskassenkonto gelangen und nicht noch irgendwo ein Konto vorhanden ist. Der Einzahlungsschein ist der vorherigen Vorsorgeeinrichtung abzugeben, damit diese die Freizügigkeitsleistung überweisen kann.

wenn Sie ein unserer PK angeschlossenes Unternehmen verlassen?

Sie erhalten von der Personalabteilung die „Austrittsmeldung“. Auf der zweiten Seite bei „Überweisung der Austrittsleitung“ müssen Sie die neue Vorsorgeeinrichtung mit dem entsprechenden Konto angeben.

Wenn Sie keine neue Arbeitsstelle haben, müssen Sie bei der Bank ihrer Wahl ein Freizügigkeitskonto eröffnen. Möchte sie das nicht selbst veranlassen, können wir das für Sie erledigen und bei der Credit Suisse ein Konto für Sie eröffnen.

wenn Sie Mittel aus der beruflichen Vorsorge zur Finanzierung von Wohneigentum einsetzen wollen?

Sie müssen das entsprechende Formular „Verpfändung / Vorbezug von Mitteln aus der berufliche Vorsorge zur Finanzierung von Wohneigentum (WEF)“ ausfüllen und an uns einsenden mit folgenden Unterlagen (vermerkt auf dem Formular):

  • Kopie vom Grundbuchauszug
  • eine Bestätigung des Pfandgläubigers (Bank).
  • eine Kopie eines gültigen Kauf-/Darlehensoder Baukreditvertrages
  • Zustimmung der Bank zur Hypotheken-Amortisation
  • Wird das Objekt erst gebaut, benötigen wir von der Bank eine „Baufortschrittsbestätigung“ (das Geld wird erst überwiesen, wenn der angeforderte Betrag verbaut ist - Bauland wird nicht finanziert).

Wenn alle Unterlagen da sind, erhalten Sie von uns einen Briefformular „Vorbezug Wohneigentumsförderung“ in zweifacher Ausführung sowie einen Brief an das betreffende Grundbuchamt („Veräusserungsbeschränkung“). Sie müssen alle drei Formulare zusammen mit ihrer(m) Ehepartnerin/Ehepartner unterschreiben. Auf einem Exemplar „Vorbezug Wohneigentumsförderung“ benötigen wir die Beglaubigung der Unterschrift des Ehepartners von der Wohnsitzgemeinde oder einer anderen offiziellen Stelle.

Anschliessend schicken Sie uns alle Formulare zurück, damit wir die Überweisung des Betrages vornehmen können.

Kommen Sie persönlich zur Unterschrift bei uns vorbei, müssen Sie sich mit einem Pass/einer ID ausweisen können.

wenn Sie einen freiwilligen Einkauf in die Vorsorgeeinrichtung leisten möchten?

Vor dem Einkauf müssen Sie uns das Formular „Eintritt/Einkauf in die Vorsorgeeinrichtung“ abgeben. (Sie können zweimal pro Jahr einen Einkauf tätigen. Der maximal mögliche Betrag ist aus dem aktuellen Leistungsausweis ersichtlich.)

Bitte beachten Sie:

  • Wurden Vorbezüge für Wohneigentum getätigt, so dürfen freiwillige Einkäufe erst dann vorgenommen werden, wenn alle Vorbezüge vollständig zurückbezahlt sind.
  • Wurden andererseits Einlagen getätigt, so darf die gesamte Freizügigkeitsleistung während der folgenden 3 Jahre nicht in Kapitalform bezogen werden – auch kein WEF-Vorbezug.
  • Für neue Versicherte, welche aus dem Ausland kommen, bestehen besondere Regelungen. Bitte kontaktieren Sie uns.

wenn Sie eine Kapitalisierung der Altersrente wünschen?

Sie müssen uns das Formular „Kapitalisierung der Altersrente“ spätestens 3 Monate vor der ordentlichen oder frühzeitigen Pensionierung ausgefüllt und unterschrieben abgeben. Sie erhalten von uns eine Kopie des Formulars mit Datum und Unterschrift als Bestätigung.

wenn Sie die Verteilung des Todesfallkapitals individuell regeln möchten?

Sie müssen das entsprechende Formular „Verteilung des Todesfallkapitals“ ausfüllen und uns unterschrieben zurücksenden. (Verändert sich die familiäre Situation, können Sie das Formular neu einreichen. Es gilt immer das zuletzt abgegebene Formular.) Bitte beachten Sie, dass diese Erklärung die Gültigkeit im Zeitpunkt der Pensionierung verliert.

wenn Sie eine Unterstützungsvereinbarung einreichen möchten?

Sie müssen das entsprechende Formular „ Unterstützungsvereinbarung für Lebenspartner“ ausfüllen und uns mit durch die Gemeinde beglaubigte Unterschriften zurücksenden. (Verändert sich Ihre familiäre Situation, können Sie das Formular neu einreichen. Es gilt immer das zuletzt abgegebene Formular.) Bitte beachten Sie, dass diese Erklärung die Gültigkeit im Zeitpunkt der Pensionierung verliert.

wenn ein Todesfall eintritt?

Wir benötigen baldmöglichst  folgende Unterlagen:

  • das Todesdatum
  • eine Kopie des Familienbüchleins (bei deutschen Staatsangehörigen eine Kopie der Sterbeurkunde)
  • Name des/der Hinterbliebenen
  • Adresse des/der Hinterbliebenen
  • AHV-Nr. des/der Hinterbliebenen
  • Bankkonto des/der Hinterbliebenen für Überweisungen