Altersrente

Mit Erreichen des ordentlichen Rücktrittalters und der Auflösung des Arbeitsverhältnisses hat die versicherte Person Anspruch auf eine lebenslängliche Altersrente. Die Höhe dieser Rente ergibt sich aus dem vorhandenen Alterskapital durch Umwandlung mit dem entsprechenden Umwandlungssatz.

Eine vorzeitige Pensionierung ist ab dem vollendeten 58. Altersjahr möglich. Die versicherte Person erhält dann eine entsprechend gekürzte lebenslängliche Altersrente.

Bei teilweiser Erwerbsaufgabe in der Zeit zwischen dem vollendeten 58. Lebensjahr und der ordentlichen Pensionierung kann die versicherte Person eine Teilpensionierung verlangen. Dies sofern sich der Jahreslohn um mindestens einen Drittel reduziert hat. Die Altersleistungen ergeben sich dann anhand des Pensionierungsgrads.

Ein Aufschub der Altersleistungen bis spätestens zum vollendeten 70. Lebensjahr ist auch möglich, sofern eine Weiterbeschäftigung mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde.

Anstelle der Altersrente kann die versicherte Person auch eine Kapitalabfindung (Auszahlung) verlangen. Die Höhe der Kapitalabfindung ist vom Versicherten frei wählbar. Die Altersrente wird dann entsprechend gekürzt oder abgegolten. Der Antrag auf den Kapitalbezug muss spätestens 3 Monate vor der Pensionierung eingereicht werden. Er muss vom Ehepartner / eingetragenen Lebenspartner mit unterzeichnet werden und die Unterschriften müssen beglaubigt sein.

Rentenbezug Kapitalbezug
Vorteile
  • Rente bleibt immer gleich
  • Langleberisiko abgesichert
  • monatliche Rente anstelle von Lohn
  • PK übernimmt Vermögensverwaltung
  • höherer Umwandlungssatz als bei privater Leibrente
  • Inflationsschutz
  • bei Todesfall Anspruch auf Hinterlassenenrente
  • evtl. höhere Rendite
  • tiefere Einkommenssteuern
  • Abstimmung auf die Gesamtvermögenssituation
  • Planung und Flexibilität bei den Finanzen
  • Erbvorzüge möglich / Restkapital an Erben
  • Amortisation Hypothek
  • persönliche Anlageentscheide
Nachteile
  • kein Einfluss auf Anlageentscheide
  • Geldstrom immer gleich
  • Restkapital geht an PK, wenn bei Todesfall keine Hinterlassenenrente
  • wenig Profit bei Wirtschaftswachstum
  • Vermögen muss selber verwaltet werden
  • schwierigere Planung
  • tendenzell schlechter bei hoher Lebenserwartung
  • direkter Einfluss der Börse auf Vermögenssituation
Beweggründe
  • Nebst AHV einziges Einkommen
  • Kein Vermögen
  • In einer eher tiefen Steuerprogression
  • Zukunftsprognosen eher pessimistisch
  • Keine Lust, sich mit ‚Geld anlegen‘ auseinander zu setzen
  • Andere Einnahmequellen und Vermögen
  • Wertschwankungen im Vermögen sind kein Problem
  • Anlagemöglichkeit individuell auf persönliche Situation
  • Optimistisch in Bezug auf Börsenentwicklung
  • Persönliche Erfahrung mit ‚Geld anlegen‘

Wie kann ich den Antrag auf die Kapitalabfindung stellen?

Bitte senden Sie uns das entsprechende Formular ‚Kapitalisierung der Altersrente‘ vollständig ausgefüllt zu. Dieses muss spätestens drei Monate vor der Pensionierung bei uns eintreffen.

Ich habe einen Antrag auf die Kapitalabfindung eingereicht. Jetzt hat sich meine Situation verändert und ich möchte diese zurückziehen. Ist das möglich?

Grundsätzlich wäre die Kapitaloption unwiderruflich. Der Stiftungsrat hat festgelegt, dass eine eingereichte Kapitaloption mindestens 3 Monate vor der Pensionierung einmalig reduziert oder zurückgezogen werden darf.

Ich möchte mich im Alter 61 vorzeitig pensionieren lassen. Was passiert mit der AHV?

Die AHV-Pflicht läuft bis zur ordentlichen Pensionierung weiter. Frühpensionierte Personen müssen sich bei der zuständigen Ausgleichskasse als Nichterwerbstätige anmelden und weiterhin einen Beitrag bezahlen. Bitte wenden Sie sich dazu an die AHV-Gemeindezweigstelle.

Wie hoch ist die Altersrente?

Der Jahresbetrag im Alter 65 figuriert auf dem Leistungsausweis.Eine Berechnung der Rente kann direkt bei uns angefragt werden.

Kann ich mein gesamtes Guthaben in Kapitalform beziehen?

Ja, sofern Sie das Rücktrittsalter von mindestens 58 Jahren erreicht haben und Ihre Erwerbstätigkeit aufgeben. Der Antrag muss 3 Monate vor dem gewünschten Kapitalbezug bei uns eintreffen.