Pensionierten-Kinderrente

Kinder eines Bezügers einer Altersrente, die eine Waisenrente beanspruchen könnten, haben Anspruch auf eine Pensionierten-Kinderrente.

Die Pensionierten-Kinderrente wird vom gleichen Zeitpunkt an ausgerichtet wie die Altersrente. Sie erlischt, wenn die zugrundeliegende Altersrente wegfällt, spätestens nach Vollendung des 18. Altersjahrs bzw. längstens nach Vollendung des 25. Altersjahrs, sofern noch in Ausbildung.

Mein Kind ist 22-jährig und ist noch im Studium. Habe ich eine Pensionierten-Kinderrente zugut?

Ja, da das Kind noch in der Ausbildung ist, erhält Ihr Kind eine Rente.