Sparbeiträge

Die Rente der beruflichen Vorsorge (2. Säule) wird in der aktiven Zeit der Berufstätigkeit angespart, wobei die Sparbeiträge je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber einbezahlt werden.

Der Sparbeitrag berechnet sich vom koordinierten Lohn gemäss folgender Tabelle:

Alter Arbeitnehmer Arbeitgeber Total
25-34 5.75% 5.75% 11.50%
35-44 7.75% 7.75% 15.50%
45-54 10.25% 10.25% 20.50%
55-65 12.00% 12.00% 24.00%

Zusätzlich zum Sparbeitrag wird noch der Zusatzbeitrag für die Finanzierung des Sterbe-, Invaliditäts- und Langleberisikos, der Beitrag an den Sicherheitsfonds und der Verwaltungs- und übrigen Kosten erhoben. Dieser beläuft sich unabhängig vom Alter des Versicherten auf 3.5 % des koordinierten Lohnes, somit je 1.75% für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Was ist der koordinierte Lohn?

Der koordinierte Lohn ist der versicherte Lohn. Er besteht aus dem mutmasslichen AHV-Jahreslohn, vermindert um den Koordinationsabzug gemäss dem Gesetz über die berufliche Vorsorge. Der Koordinationsabzug wird analog dem Beschäftigungsgrad angepasst.

Wieso gibt es einen Koordinationsabzug?

Da in der 1. Säule der schweizerischen Sozialversicherungen (AHV) bereits gewisse Lohnteile versichert sind, ist in der beruflichen Vorsorge zur Verhinderung einer Doppelversicherung ein Koordinationsabzug vorgesehen. Dieser beträgt 7/8 der aktuellen maximalen einfachen AHV-Altersrente.

Wie wird der AHV-Jahreslohn berechnet?

Der AHV-Jahreslohn setzt sich zusammen aus dem monatlichen Grundeinkommen und sämtlichen regelmässig ausgerichteten zusätzlichen Lohnbestandteilen wie z. Bsp. die Schichtzulage.