Beitragsleistende

Alle Arbeitnehmer, welche mit einer der Pensionskasse Bosch Schweiz angeschlossenen Unternehmungen einen Arbeitsvertrag eingehen und mindestens Fr. 21'510.00 (Stand 1.1.2022) verdienen, sind in der Pensionskasse Bosch Schweiz automatisch versichert. Risikobeiträge werden ab dem vollendeten 17. Altersjahr erhoben, Sparbeiträge jedoch erst ab dem vollendeten 24. Altersjahr.

Nicht in die Pensionskasse aufgenommen werden:

  • Arbeitnehmer, die das ordentliche Rücktrittsalter bereits erreicht oder überschritten haben
  • Arbeitnehmer, deren Arbeitsvertrag auf höchstens drei Monate abgeschlossen wurde
  • Personen, die im Sinne der Invalidenversicherung zu mindestens 70% invalid sind

Wer ist bei der Pensionskasse Bosch Schweiz versichert?

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der bei uns angeschlossenen Unternehmungen.

Was geschieht beim Eintritt in die Pensionskasse Bosch Schweiz?

Ihr Arbeitgeber und Sie melden uns mittels Eintrittsformular die für die Verwaltung notwendigen Angaben. Anschliessend erhalten Sie einen Versicherungsausweis. Bitte denken Sie daran, Ihrer vorherigen Vorsorgeeinrichtung den Auftrag zur Überweisung der Freizügigkeitsleistung zu geben.

Wann erhalte ich einen Versicherungsausweis?

Anfangs Jahr erhalten alle einen Leistungsausweis (bzw. Versicherungsausweis). Zusätzlich gibt es einen neuen Ausweis beim Eintritt oder bei beitragswirksamen Mutationen.

Welche Renten und Leistungen gewährt die Pensionskasse Bosch Schweiz?

  • Altersrenten und Alters-Kinderrenten oder Kapitalabfindungen, AHV-Überbrückungsrenten
  • Invalidenrenten und Invaliden-Kinderrenten
  • Ehegatten- und Waisenrenten
  • Leistungen an Lebenspartner und an geschiedene Ehegatten
  • Todesfallkapital

Kann ich als Arbeitnehmer den Vorsorgeplan frei wählen?

Nein. Im Vorsorgereglement sind wohl zwei Pläne aufgeführt, aber die Planwahl erfolgt durch den Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Aufnahme. Zurzeit wenden alle angeschlossenen Unternehmungen den Plan 1 an.

Wann beginnt und endet die Beitragspflicht?

Sie beginnt mit der Unterstellung unter die Vorsorge der Pensionskasse Bosch Schweiz. Sie dauert bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, längstens jedoch bis zur Pensionierung.

Wie hoch sind die Beiträge?

Diese variieren je nach Alter. Ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres werden ausschliesslich Risikobeiträge in Rechnung gestellt. Der Sparprozess für die Altersvorsorge beginnt am 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres.

Wie viel Beiträge zahlt mein Arbeitgeber?

Die Finanzierung geschieht paritätisch, d.h. Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlen je die Hälfte.

Kann ich während eines unbezahlten Urlaubs bei der Pensionskasse Bosch Schweiz versichert bleiben?

Ja, Sie können während maximal sechs Monaten entweder den ganzen Versicherungsschutz beibehalten und weiterhin die gesamten Beiträge entrichten, oder Sie wählen die Weiterversicherung gegen die Risiken Tod und Invalidität mit reduzierten Beiträgen. Auf jeden Fall und zwingend müssen Sie die Abredeversicherung bei der SUVA abschliessen.

Wer ist mein Ansprechpartner in Fragen der beruflichen Vorsorge?

In erster Linie Ihre Personalabteilung. Bei komplexeren Angelegenheiten stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.