Aktuelle Zinsätze

Damit die Pensionskasse jederzeit ihren Verpflichtungen nachkommen und die Leistungen garantieren kann, kommen verschiedene Zinssätze zur Anwendung.

BVG Zinssatz zurzeit 1.00% (2022)
Dieser Zinssatz dient zur Nachführung und Überprüfung des BVG-Minimalbetrages des Alterskapitals.

Zinssatz obligatorischer Teil zurzeit 1.00% (2022)
Dieser Zinssatz dient zur Berechnung der Zinsgutschriften auf dem Sparkapital der versicherten Personen. Er entspricht zum aktuellen Zeitpunkt dem BVG-Minimalzins. Im Falle von stabileren und rentableren Kapitalmärkten kann dieser Satz vom Stiftungsrat entsprechend angepasst werden.

Zinssatz überobligatorischer Teil zurzeit 1.00% (2022)
Dieser Zinssatz dient zur Berechnung der Zinsgutschriften auf dem Sparkapital der versicherten Personen. Er entspricht zum aktuellen Zeitpunkt dem BVG-Minimalzins. Im Falle von stabileren und rentableren Kapitalmärkten kann dieser Satz vom Stiftungsrat entsprechend angepasst werden.

Projektionszinssatz zurzeit 2.00% (seit 2017)
Der Projektionszins dient zur Berechnung der voraussichtlichen Altersleistungen. Dazu werden auf dem heute vorhandenen Sparkapital die zukünftigen Beiträge auf Basis des heutigen Lohnes hochgerechnet und entsprechend verzinst.

Technischer Zinssatz zurzeit 2.00% (seit 2016)
Die Pensionskasse führt die Verpflichtungen gegenüber ihren Versicherten in der Bilanz. Um die heutigen Leistungen garantieren zu können, wird eine Annahme über die zu erwartenden Zinsen auf diesen Vorsorgekapitalien getroffen. Dies ist der technische Zins.

Verzugszinssatz zurzeit 2.00% (2022)
Sollte die Pensionskasse es versäumen, die Freizügigkeitsleistung eines ausgetretenen Versicherten innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe seiner neuen Vorsorgeeinrichtung an diese zu überweisen, schuldet sie ab diesem Zeitpunkt den Verzugszins auf dem Sparkapital.