Wohneigentumsförderung

Zur Finanzierung von Wohneigentum zum eigenen Bedarf kann die versicherte Person – sofern sie das 62. Altersjahr noch nicht erreicht hat und kein Vorsorgefall eingetreten ist -  Mittel aus der beruflichen Vorsorge verpfänden oder vorbeziehen.

Verpfändung Vorbezug
Vorteile
  • Keine Kürzung der PK-Leistungen
  • keine Zusatzversicherung nötig
  • kleinerer Eigenkapitalbedarf
  • Aufschub der Amortisation (Steuervorteil)
  • Erhöhung des Eigenkapitals
  • Reduktion der Hypothek
Nachteile
  • keine Reduktion der Hypothek
  • Zinsbelastung auf zusätzlichem Fremdkapital
  • sofortige Besteuerung
  • Kürzung der PK-Leistungen
  • geringere Schuldzinsen (Steuervorteil)
  • evtl. private Versicherung nötig

Möglich ist dies für die Erstellung und den Erwerb von Wohneigentum, sofern die Räumlichkeiten vom Versicherten selbst bewohnt werden (Eigenbedarf), aber auch für die Rückzahlung eines Hypothekardarlehens, wertvermehrende Investitionen an bestehendem Wohneigentum oder Beteiligung an Wohneigentum.

Wie hoch ist der mögliche Kapitalbezug für den Erwerb von Wohneigentum?

Bis zum 50. Altersjahr kann die versicherte Person einen Betrag bis zur Höhe der aktuellen Freizügigkeitsleistung beziehen. Nach dem 50. Altersjahr entspricht der maximale Betrag der Freizügigkeitsleistung im Alter 50 oder der Hälfte der aktuellen Freizügigkeitsleistung. Der höhere Betrag steht zur Verfügung.

Kann ich mehrere Mal einen Vorbezug beantragen?

Ein Vorbezug für den Erwerb von Wohneigentum ist alle fünf Jahre möglich. Der Mindestbetrag für einen Vorbezug beträgt CHF 20‘000.00.

Muss ich den Vorbezug zurückzahlen?

Der Vorbezug muss zurückbezahlt werden, wenn das Wohneigentum verkauft wird oder Rechte am Wohneigentum gewährt werden, die einem Verkauf gleichkommen. Eine Rückzahlung hat auch beim Tod der versicherten Person zu erfolgen, sofern keine Vorsorgeleistungen fällig werden.

Kann ich den Vorbezug zurückzahlen?

Bis zum 62. Altersjahr für Männer und 61. Altersjahr für Frauen oder bis zum Eintritt eines Vorsorgefalles kann der Vorbezug zurückbezahlt werden. Die Mindestrückzahlung beträgt jedoch mindestens CHF 10‘000.00.

Bin ich trotz eines Vorbezuges für die Risiken Tod und Invalidität versichert?

Die Invaliditätsleistungen werden durch den Vorbezug nicht geschmälert. Die Todesfallleistungen werden entsprechend gekürzt. Auch die Ehegattenrente kann tiefer ausfallen, da die Ehegattenrente max. 80% der voraussichtlichen Altersrente betragen darf.

Was geschieht mit den beanspruchten Mitteln, wenn ich austrete?

Die entsprechende Meldung an die neue Vorsorgeeinrichtung erfolgt durch uns.

Welche Kosten entstehen mir bei einem Vorbezug oder einer Verpfändung?

Für einen Vorbezug werden Sie einmalig und gesondert vom übrigen Einkommen besteuert.