Ehegattenrente nach Todesfall des Rentenbezügers

Wenn eine bereits pensionierte Person stirbt, hat der überlebende Ehegatte Anspruch auf eine Ehegattenrente. Die jährliche Ehegattenrente beträgt 60% der laufenden Altersrente.

Ist der überlebende Ehegatte mehr als 10 Jahre jünger als die versicherte Person, wird die Ehegattenrente für jedes die Differenz von zehn Jahren übersteigende ganze oder angebrochene Jahr um je 2% gekürzt.

Ist die Eheschliessung nach dem ordentlichen Pensionierungsalter erfolgt (64 Jahre bei Frauen / 65 Jahre bei Männer), wird die Ehegattenrente mit jedem zusätzlichen Altersjahr zum Zeitpunkt der Eheschliessung um jeweils 20% gekürzt. Bei einer Eheschliessung 5 Jahre nach der ordentlichen Pensionierung oder später fällt demzufolge die Ehegattenrente weg.

Wann beginnen die Leistungen?

Die Ehegattenrente beginnt im folgenden Monat des Todestages.

Wie hoch ist die Ehegattenrente?

Die Ehegattenrente beträgt 60% der laufenden Altersrente – sofern die Eheschliessung  vor der ordentlichen Pensionierung stattgefunden hat.