Vorzeitige Pensionierung

Ab dem vollendeten 58. Altersjahr ist eine vorzeitige Pensionierung möglich. Die versicherte Person erhält dabei nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Rente aus der Pensionskasse.

Die Höhe der Altersrente bei vorzeitiger Pensionierung entspricht dem zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Sparkapital, erhöht um ein allfällig vorhandenes Sonder-Sparkapital, multipliziert mit dem korrekten Umwandlungssatz.

Bei der vorzeitigen Pensionierung kann die versicherte Person von der Pensionskasse eine AHV-Überbrückungsrente beantragen. Die Kosten für diese AHV-Überbrückungsrente werden jedoch Ihrem vorhandenen Sparkapital belastet – somit fällt die lebenslange Altersrente tiefer aus.

Kann ich mich vorzeitig pensionieren lassen?

Ja, die PK Bosch kennt die vorzeitige Pensionierung ab Alter 58 mit entsprechender Leistungseinbusse.

Wenn ich vorzeitig in Pension gehen möchte, wann muss ich dies der Pensionskasse melden?

Die Meldung an die Pensionskasse muss nach der Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitgeber erfolgen. Bitte beachten Sie, dass für die Geltendmachung eines Kapitalbezugs anstelle der Altersrente auch hier die 3monatige Frist gilt.

Wie viel Rente muss ich ungefähr haben, dass ich die Zeit zwischen der vorzeitigen und der ordentlichen Pensionierung überbrücken kann?

Dies kommt ganz auf die Situation der einzelnen Person an. Wir empfehlen deshalb jedem Versicherten, sich in dieser Situation ein Budget über die monatlichen Fixkosten zu erstellen und sich seine Pensionierung danach zu planen.

Habe ich im Hinblick auf eine vorzeitige Pensionierung die Möglichkeit, Einkäufe zu machen, um eine höhere Rente zu erhalten?

Ja, die Pensionskasse kennt das Sonder-Sparkapital. Sonder-Sparkapital kann von Versicherten einbezahlt werden, welche keine Möglichkeit mehr haben, einen ordentlichen Einkauf zu tätigen. Diese Personen können Zusatz-Einkäufe tätigen, mit welchen sie die Kürzungen einer vorzeitigen Pensionierung ausgleichen können.