Eintrittsleistungen

Austrittsleistungen aus früheren Vorsorgeeinrichtungen und Gelder von Freizügigkeitskonten oder Freizügigkeitspolicen sind als Eintrittsleistung in die Pensionskasse einzubringen. Der gesamte Betrag wird per Überweisungsdatum dem Sparkonto gutgeschrieben.

Wie kann ich beim Stellenwechsel die Überweisung meiner Austrittsleistung veranlassen?

Bei Ihrem alten Arbeitgeber bzw. bei Ihrer früheren Pensionskasse können Sie den Einzahlungsschein der Pensionskasse Bosch Schweiz abgeben. Diese wird dann Ihre Freizügigkeitsleistung an die Pensionskasse Bosch Schweiz überweisen.

Werden sämtliche Freizügigkeitsleistungen automatisch an die neue Vorsorgeeinrichtung überwiesen?

Nein, Sie als versicherte Person müssen bei jedem Stellenwechsel der bisherigen Vorsorgeeinrichtung die Adresse der Vorsorgeeinrichtung Ihres neuen Arbeitgebers mitteilen. So stellen Sie sicher, dass Sie in den Genuss des vollen Vorsorgeschutzes kommen.

Bin ich dazu verpflichtet, meine 2. Säule-Guthaben an die Pensionskasse Bosch zu überweisen?

Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen sind die Arbeitnehmer dazu verpflichtet, sämtliche Guthaben der 2. Säule bis zum Erreichen der reglementarischen Maximalleistung an die neue Pensionskasse zu überweisen. Bei fehlender Überweisung besteht für den Versicherten und seine Hinterbliebenen zudem das Risiko, im Leistungsfall nur eine reduzierte Rente zu erhalten.

Kann ich meine Guthaben bei einer ausländischen Vorsorgeeinrichtung auch an die Pensionskasse Bosch übertragen?

Leider wurde dieses Thema mit den bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU und auch den Sozialversicherungsabkommen mit anderen Staaten nicht geregelt. Somit ist eine Übertragung grundsätzlich nicht möglich.