Sonder-Sparkapital

Sonder-Sparkapital dient der Finanzierung einer vorzeitigen Pensionierung oder einer AHV-Überbrückungsrente. Dieses Kapital darf nur dann einbezahlt werden, wenn ein ordentlicher Einkauf nicht mehr möglich ist. Diese Gelder werden separat geführt und sind bis zur Pensionierung nicht rentenbildend, d.h. dieses Kapital verbessert die Altersleistungen auf dem Leistungsausweis nicht. Bei einem Vorsorgefall wird Sonder-Sparkapital anteilsmässig zusätzlich als Kapital ausbezahlt.

Was passiert, wenn ich eine vorzeitige Pensionierung ausfinanziert habe und jetzt aber nicht zu diesem Datum in Pension gehen will?

Falls die unter Anrechnung des Sonder-Sparkapitals berechnete Altersrente die per ordentliches Rücktrittsalter projizierte Altersrente um mehr als 5 % übersteigt, werden die Beitragszahlungen sofort eingestellt. Zudem wird der zu diesem Zeitpunkt gültige Umwandlungssatz eingefroren und es werden auf dem Alterskapital keine Zinsen mehr gutgeschrieben.

Habe ich im Hinblick auf eine vorzeitige Pensionierung die Möglichkeit, Einkäufe zu machen, um eine höhere Rente zu erhalten?

Wenn alle fehlenden Vorsorgeleistungen eingekauft sind, hat die versicherte Person die Möglichkeit, zusätzlich noch die Rentenkürzung bei vorzeitiger Pensionierung auszukaufen. Diese Einzahlungen werden gesondert vom übrigen Sparkapital geführt und als Sonder-Sparkapital ausgewiesen. Die Berechnung der maximalen Auskaufsumme ist in der entsprechenden Tabelle ‚Kapitalbedarf für die AHV-Überbrückungsrente‘ ersichtlich.