PK Wechsel / Austritt

Beim Austritt aus der Pensionskasse wird die Freizügigkeitsleistung der versicherten Person fällig. Diese wird in fast allen Fällen entweder an die neue Vorsorgeeinrichtung oder auf ein Freizügigkeitskonto übertragen.

Es gibt gemäss den gesetzlichen Bestimmungen aber unter gewissen Umständen die Möglichkeit, sich diese Austrittsleistung auf ein Privatkonto überweisen zu lassen (siehe Kapitalbezüge).

Ich nutze den Stellenwechsel für eine Auszeit von mehreren Monaten. Bleibt meine Freizügigkeitsleistung während dieser Zeit bei der Pensionskasse?

Nein, innerhalb von einem Monat muss die Freizügigkeitsleistung der Pensionskasse Bosch Schweiz auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen werden.